Zians-Haas Rechtsanwälte

Täuschung von Minderjährigen im Internet ab sofort strafbar

10.05.2014

Der belgische Gesetzgeber hat im Strafgesetzbuch ein neues Vergehen hinzugefügt, um den Schutz der Minderjährigen gegen die Risiken beim Gebrauch des Internets zu vergrößern.

Seit dem 10.05.2014 ist die Täuschung von Minderjährigen im Internet strafbar, wenn die Kommunikation mit den Minderjährigen den Zweck verfolgt, ein Vergehen oder ein Verbrechen zu erleichtern.

Folgende Handlungen sind explizit in dem neuen Artikel 433bis/1 des Strafgesetzbuches erwähnt:  

  1. Das eigene Alter, die eigene Identität oder die eigene Eigenschaft verbergen bzw. falsch angeben;
  2. Auf die Diskretion des Austausches beharren;
  3. Ein Geschenk oder jeglichen Vorteil machen oder in Aussicht stellen;
  4. Jegliche andere Vorgehensweise benutzen.

Wie erwähnt sind diese Taten nur dann strafbar, wenn sie den Zweck verfolgen, ein Vergehen oder ein Verbrechen zu erleichtern. Die Handlungen müssen jedoch nicht notwendigerweise zu einem Treffen geführt haben.

Die vorgesehene Gefängnisstrafe beträgt zwischen 3 Monaten und 5 Jahren.

 

Quelle: Gesetz vom 10.04.2014

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